Schutzrechte erlangen

Der Schutz Ihrer Erfindungen und Entwicklungen

Zum Schutz Ihrer Erfindungen und Entwicklungen empfehlen wir das geeignete Schutzrecht.

Bei chemischen, biotechnologischen und technischen Entwicklungen

werden auf Basis Ihrer Informationen einreichungsfähige Anmeldeunterlagen für ein Patent oder Gebrauchsmuster ausgearbeitet. Patente können wir beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt oder der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI in Genf) beantragen. Wir vertreten Sie und beachten alle Formalitäten. Falls Handlungen vor nationalen Patentbehörden im Ausland erforderlich werden, erledigen wir das in Kooperation mit dort zugelassenen Anwälten.

Europäische oder internationale Patente melden wir direkt in deutscher oder englischer Sprache an.

Bei neuen Designs oder Formschöpfungen

schützen wir Ihre Leistungen durch Anmelden eines Geschmacksmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt, international bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI in Genf) oder für die gesamte Europäische Union beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Marken- und Geschmacksmuster-Amt, Alicante, Spanien).

Ihre Produkt-, Handels- und Dienstleistungskennzeichen

schützen wir durch eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, international bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI in Genf) oder für die gesamte Europäische Union beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Marken- und Geschmacksmuster-Amt, Alicante, Spanien).

Schutzrechte im Ausland

Die zentralisierten Systeme zur Anmeldung und Erteilung von Patenten, Marken und Geschmacksmustern in Europa und international ermöglichen es uns, Ihre Anmeldungen bis zur Erteilung zu führen, oder wenigstens ein weites Stück bis dahin. Für den Fall, dass für nationale ausländische Anmeldungen oder Schutzrechte vor dem jeweiligen nationalen Patentamt gehandelt werden muß, wickeln wir dies in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten für Sie ab.