Schutzrechte durchsetzen

5. Die Durchsetzung von Schutzrechten

Ob Sie Ihre Rechte gegenüber Wettbewerbern durchsetzen wollen oder ob Sie selbst von Inhabern von Schutzrechten angegriffen werden: Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht, wenn gesetzlich vorgeschrieben, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt. Als erster Schritt kann dies im Wege einer Abmahnung geschehen, oder unmittelbar durch Klage vor Gericht. In Fällen besonderer Dringlichkeit können wir eine Einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. Dies können zum Beispiel Messeauftritte des mutmaßlichen Verletzers Ihres Schutzrechtes sein. Bevor gegen einen mutmaßlichen Verletzer vorgegangen wird, nehmen wir auch zu den Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Klageverfahrens Stellung.