Gebrauchsmuster

  • Gebrauchsmuster werden für technische Entwicklungen eingetragen, die neu sind, gewerblich anwendbar und auf erfinderischem Schritt beruhen. In diesem Zusammenhang umfaßt Technik die Manipulation beherrschbarer Naturkräfte wie bei Patenten, allerdings mit Ausnahme von Verfahren und biotechnologischen Erfindungen.
  • Gebrauchsmuster werden durch das Patentamt nur formell geprüft, eine sachliche Prüfung der Neuheit und des erfinderischen Schrittes werden erst bei einem Antrag auf Löschung oder einem Gerichtsprozeß wegen Verletzung geprüft.
  • Ein Gebrauchsmuster kann bis maximal 10 Jahre nach dem Anmeldedatum bestehen.
  • Gebrauchsmuster lassen sich in einigen Staaten erlangen.
  • Nur eine sorgfältig ausgearbeitete Gebrauchsmusteranmeldung und präzise Formulierung der Ansprüche sind eine gute Basis für den Schutz, den das eingetragene Gebrauchsmuster bietet.