Schutzrechte angreifen

3. Angriffe von Schutzrechten Dritter / Angriffe auf Ihre Schutzrechte

  • Um die patent- und markenrechtlichen Aktivitäten Ihrer Wettbewerber im Blick behalten zu können, überwachen wir gezielt fremde Anmeldungen und registrierte Patente und Marken.
  • Wenn es Ihren Interessen dient, greifen wir Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster der Wettbewerber an. Dies kann mittels eines Einspruches gegen ein deutsches oder europäisches Patent, eines Widerspruches gegen eine deutsche, europäische oder internationale Marke, eines Löschungsantrages gegen ein Gebrauchsmuster oder, falls erforderlich, im Wege der Klage vor dem jeweiligen Gericht erfolgen. Das Material, mit dem gegen ein Patent, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster vorgegangen werden kann, können wir recherchieren.
  • Abhängig von den Umständen arbeiten wir Ihnen als Alternative einen Lizenzvertrag aus.
  • Wenn Ihre Patente, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster vor der zuständigen Behörde, außergerichtlich oder vor Gericht angegriffen werden, sorgen wir für eine Verteidigung Ihrer Interessen.
  • Wir können Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundessortenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (EU-Marken- und EU-Geschmacksmuster-Amt in Alicante, Spanien) und dem Internationalen Büro der WIPO/OMPI (Genf) vertreten.